Was passiert jetzt mit dem städtischen Gebäude?

       
 

Ruhig geworden ist es mit der Schorndorfer Bordelldiskussion. Der vor einigen Wochen noch heftig geführte Schlagabtausch mündete in die seit längerem bekannte Mitteilung der Stadtverwaltung mit Oberbürgermeister Kübler an ihrer Spitze, beim Regierungspräsidium Stuttgart Sperrbezirksverordnung für Schorndorf zu beantragen, um danach von der politischen Seite, sprich Stadtrat, eine Toleranzzone ausweisen lassen zu können. Innerhalb dieser Toleranzzone soll bzw. darf dann die Prostitution ausgeübt werden.

Infolge dessen ist damit zu rechnen, daß OB Kübler auch weiterhin an den Bordellplänen im Asylantenheim festhält und die Stuttgarter Straße somit tatsächlich zur Rotlicht-Meile von Schorndorf werden könnte. Das würde aber für die Stadtverwaltung bedeuten, sich mit mehreren Parteien anzulegen

Neben der Tatsache, daß im Rahmen der Aktion "Kein Bordell für Schorndorf" 3500 Menschen ihr Votum in Form von Unterschriften gegen ein Bordell zum Ausdruck brachten, sind noch weitergehend vor Allem die Diakonie Stetten und das Autohaus Schloz zu erwähnen, die sich beide in unmittelbarer Nachbarschaft zu dem städtischen Gebäude befinden. Bei der Diakonie kann man davon ausgehen, daß sie aufgrund ihrer Sorgfaltspflicht den Behinderten gegenüber Klage einreicht, wenn OB Kübler mit einer Mehrheit im Stadtrat seine Bordellpläne durchsetzen kann. Die Firma Schloz will zwar nicht klagen, aber nach Aussage ihres Chefs Walter Schloz notfalls den Firmensitz verlegen. Das wäre neben einem Imageverlust für die Stadt Schorndorf gleichzeitig ein beachtlicher Ausfall an Gewerbesteuer.

Eine reale und vernünftige Alternative wäre daher ein komplettes Verbot für das horizontale Gewerbe in Schorndorf beim Regierungspräsidium Stuttgart zu beantragen, so wie das die Stadt Albstadt 1984 mit damals 47000 Einwohnern gemacht hat und seitdem bis heute die Ausübung der Prostitution per Verordnung vom Regierungspräsidium Tübingen untersagt ist. Was beweist, daß bei Städten zwischen 35000 und 50000 Einwohnern das zuständige Regierungspräsidium definitiv eine Verbotsverordnung erlassen kann.

Die Stadtverwaltung Albstadt hat nach eigenen Aussagen mit dem Verbot die besten Erfahrungen gemacht, weil potenzielle Anwärter einschlägiger Einrichtungen durch die Verbotsverordnung von vorneherein abgeschreckt wurden und darüber hinaus die Bevölkerung und Polizei sensibilisiert waren, eventuelle Verstöße gegen ein Prostitutionsverbot sofort anzuzeigen und zu unterbinden. Trotzdem oder gerade deswegen hatte Albstadt bis auf eine Ausnahme, die aber zur Anzeige und Bestrafung der Beteiligten führte, keine Probleme mit der illegalen Prostitution.