Newsletter vom 23. Juli 2005  
             
 

Schorndorf bis auf weiteres ohne klare Rechtsbestimmung!

Der massive Widerstand in Schorndorf gegen die städtischen Bordellpläne veranlasste das zuständige Regierungspräsidium in Stuttgart, der hiesigen Stadtverwaltung anzuraten, nicht weiter auf eine für die Prostitution erlaubte Toleranzzone zu drängen. Nachdem die Abstimmung im Stadtrat zum Thema Bordell bereits 3mal verschoben wurde und das Regierungspräsidium keine Sperrzonenverordnung erlassen wird, dürfte die leidige Geschichte zumindest für die Kernstadt erledigt sein. Sollte die Stadtverwaltung ihre Bordellpläne trotzdem verwirklichen wollen, muss sie das Standort-Karusell von neuem in Bewegung bringen. Das wiederum würde in unserer Stadt weiterhin für viel Wirbel sorgen.

Auch in rechtlicher Hinsicht deckt die Bordelldiskussion eine schon länger bestehende Misere auf, nämlich die Grauzone, in der sich bereits bestehende Bordelle befinden. Denn da es weder eine Erlaubnis noch ein Verbot der Prostitution gibt in Schorndorf, sind Häuser, in denen die Prostitution ausgeübt wird solange illegal, bis sie eine spezielle Erlaubnis haben, ihr „Gewerbe“ auszuüben.

Deshalb ist es dringend erforderlich, für eine entsprechende Klarheit zu sorgen.
Da eine Sperrbezirksverordnung für zu viel Unfriede sorgen wird, wäre ein Totalverbot der Prostitution die passende Antwort, das Problem zu lösen. Damit wäre klar, daß Schorndorf nicht bereit ist, der Frauen verachtenden Prostitution eine Plattform zu bieten und könnte so der Nachfrage nach einem Markt, der den brutalen Frauenhandel erst schafft, eine deutliche Absage erteilen. Ein Totalverbot würde auch die Glaubwürdigkeit der Aussagen von OB Kübler unterstreichen, der ja des Öfteren den Werteverfall in unserer Gesellschaft in den letzten 30 Jahren angeprangert hat.

 

 

             
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